Endlich: Bundesregierung beschließt erstmals einen Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien

Am 15. November hat die Bundesregierung ihren Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen veröffentlicht. Das erklärte Ziel: „besser über hormonell schädigende Stoffe zu informieren und Mensch und Umwelt besser vor diesen Stoffen zu schützen.”

Der Plan beschreibt fünf Handlungsfelder für die Bundesregierung:

  1. Verbesserung der Regulierung,
  2. Bereitstellung von Informationen,
  3. Förderung gemeinsamen Handels,
  4. Weiterentwicklung des Wissensstandes und
  5. internationale Zusammenarbeit.

Er fasst zusammen, was zu hormonellen Schadstoffen in diesen Bereichen bereits in Deutschland und der EU passiert und wo die Regierung (weiter) aktiv werden will.

CHEM Trust Europe begrüßt den neuen Plan, fordert aber mehr Verbindlichkeit und konkrete Schritte für die Umsetzung.

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Erneute Niederlage für Chemiekonzern Chemours: GenX-Chemikalien weiterhin als „besonders besorgniserregend“ eingestuft

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute bestätigt, dass GenX-Chemikalien in der EU zu Recht als „besonders besorgniserregend“ eingestuft werden. Damit hat der EuGH dem Chemieunternehmen Chemours, das in Revision gegangen war, erneut eine Absage erteilt – ein wichtiges Zeichen für die EU-Chemikalienpolitik.

GenX-Chemikalien zählen zu den PFAS, auch „ewige Chemikalien“ genannt, weil sie uns und die Umwelt über Generationen belasten. 2019 wurden sie aufgrund ihrer persistenten, mobilen und toxischen Eigenschaften in die EU-Liste besonders besorgniserregender Stoffe aufgenommen. Daraufhin klagte Chemours gegen die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA), um diese Entscheidung rückgängig zu machen. CHEM Trust fungierte damals, gemeinsam mit der Umweltrechtsorganisation ClientEarth und den Niederlanden, als Streithelfer  im Prozess und nahm im September 2021 an der Anhörung in Luxemburg teil.

Im Februar 2022 bestätigte der EuGH dann, dass die Gruppe der GenX-Chemikalien in der EU zu Recht als „besonders besorgniserregend“ eingestuft wurde. Chemours ging daraufhin in Revision. Nun hat der EuGH dem Chemiekonzern erneut eine Absage erteilt. Die GenX-Chemikalien bleiben also auf der Liste.

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Endlich verbietet die EU den Einsatz von Mikroplastik in Produkten

Im September hat die EU den beabsichtigten Einsatz von Mikroplastik in Produkten stark eingeschränkt. So soll in den nächsten 20 Jahren die Freisetzung von ungefähr einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindert werden.

Mikroplastik sind Plastikfragmente, die kleiner sind als 5 Millimeter und sich weder in Wasser lösen noch in der Umwelt abbauen. Die Tatsache, dass Mikroplastik kaum abbaubar ist, bedeutet, dass es in der Umwelt lange überdauert (Persistenz) und sich mit der Zeit anreichern kann. Über die Luft und durch Meeresströmungen kann Mikroplastik außerdem lange Strecken zurücklegen – und wurde schon in entlegenen Gebieten der Welt nachgewiesen, zum Beispiel im arktischen Ozean.

Die neue Beschränkung wird für Mikroplastik gelten, welches Produkten absichtlich zugesetzt wird, wie bestimmten Kosmetika, Reinigungsmitteln, Kinderspielzeug und künstlichen Sportplatzbelägen. Produkte, die in industriellen Anlagen eingesetzt werden oder bei deren Verwendung kein Mikroplastik freigesetzt wird, sind von dem Verbot ausgenommen. In diesen Fällen müssen die herstellenden Unternehmen jedoch Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung bereitstellen, die verhindern, dass Mikroplastik (doch) aus ihnen freigesetzt wird.

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Versprochene Reform der EU-Chemikalienpolitik rückt weiter in die Ferne

Am 17. Oktober veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Arbeitsplan für das Jahr 2024 – doch die Reform des wichtigsten EU-Gesetzes zu Chemikalien in Alltagsprodukten, REACH, wird darin nicht erwähnt.

Dabei ist die REACH-Reform ein zentraler Bestandteil der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS), die vor drei Jahren am 14. Oktober 2020 veröffentlicht und als eine „neue langfristige Vision für die EU-Chemikalienpolitik“ bezeichnet wurde.

Allerdings bestätigte EU-Kommissar Šefcovic, ebenfalls am 17. Oktober 2023, dass weiterhin an der Überarbeitung von REACH gearbeitet werde.

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Hormonell schädigende Chemikalien gehören nicht in Spielzeug! – Neue EU-Verordnung in Sicht

Im Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der europäischen Spielzeugrichtlinie – der unter anderem vorsieht, hormonell schädigende Chemikalien in Spielzeug zu verbieten. Es wäre das erste Verbot dieser Substanzen für eine gesamte Produktkategorie.

Aktuell regelt die Spielzeugrichtlinie lediglich, dass Spielzeuge etwa keine Schwermetalle wie Quecksilber und Kadmium und keine sogenannten KMR-Stoffe enthalten dürfen, also Chemikalien, die Krebs erzeugen, genetische Mutationen verursachen oder die Fortpflanzungsfähigkeit beziehungsweise das ungeborene Kind schädigen können.

Hormonell schädigende Chemikalien generell sind bisher jedoch nicht verboten. Für einige Einzelsubstanzen, darunter auch der bekannte hormonelle Schadstoff Bisphenol A (BPA), setzt die Richtlinie nur Höchstgrenzen für solche Spielzeuge, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden, oder für Kinder unter 3 Jahren gedacht sind.

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