Im September hat die EU den beabsichtigten Einsatz von Mikroplastik in Produkten stark eingeschränkt. So soll in den nächsten 20 Jahren die Freisetzung von ungefähr einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindert werden.
Mikroplastik sind Plastikfragmente, die kleiner sind als 5 Millimeter und sich weder in Wasser lösen noch in der Umwelt abbauen. Die Tatsache, dass Mikroplastik kaum abbaubar ist, bedeutet, dass es in der Umwelt lange überdauert (Persistenz) und sich mit der Zeit anreichern kann. Über die Luft und durch Meeresströmungen kann Mikroplastik außerdem lange Strecken zurücklegen – und wurde schon in entlegenen Gebieten der Welt nachgewiesen, zum Beispiel im arktischen Ozean.
Die neue Beschränkung wird für Mikroplastik gelten, welches Produkten absichtlich zugesetzt wird, wie bestimmten Kosmetika, Reinigungsmitteln, Kinderspielzeug und künstlichen Sportplatzbelägen. Produkte, die in industriellen Anlagen eingesetzt werden oder bei deren Verwendung kein Mikroplastik freigesetzt wird, sind von dem Verbot ausgenommen. In diesen Fällen müssen die herstellenden Unternehmen jedoch Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung bereitstellen, die verhindern, dass Mikroplastik (doch) aus ihnen freigesetzt wird.
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